Aktuell :
seit April 2020 B 196 für Inhaber der FS-Klasse B
Voraussetzungen:
Inhalte der Fahrerschulung
Die Fahrschule stellt nach erfolgreicher Durchführung der Fahrerschulung eine Bescheinigung aus. Mit dieser wird auf der zuständigen Behörde (Führerscheinstelle) der neue Führerschein beantragt.
keine Theorie- und Praxisprüfung erforderlich!
Die Kosten und weitere organisatorische Fragen können Sie gerne in einem persönlichen Gespräch bei uns erfahren.
Helm und Schutzkleidung in verschiedenen Größen können von uns auf Wunsch bereit gestellt werden.
montags bis freitags von 18.00 - 19.00 Uhr
kannst Du Dich in unserer Fahrschule informieren und anmelden.
für die zuständige Behörde benötigst Du folgende Unterlagen :
jeder Führerscheinanwärter muss bei Ersterwerb des Füherrscheins 12 x Einheiten Grundstoff a 90 min sowie 4 x klassenspezifische Zusatzstoff hören.
Bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse reduziert sich die Anzahl der Theorieeinheiten Grundstoff auf 6 Abende.
Die theoretische Ausbildung schließt mit der vom TÜV SüdWest abgenommenen Prüfung ab. Diese findet jeden Dienstag beim
TÜV Süd, Heidelberg Wieblingen, Taubenfeld 18 statt.
Vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind bei der Ersterteilung der Kl. A1, A2 und Adirekt ( > als 24 Jahre) 12 Sonderfahrten a 45 min.
In den Übungsfahrten wird der Umgang mit dem Motorrad im öffentlich-rechtlichen Straßenverkehr mit den dazu gehörigen Grundfahraufgaben erlernt und vertieft.
Wir begleiten nach Möglichkeit auch gerne mit dem Motorrad.
Wir stellen unseren Fahrschülern die gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung in den gängigen Größen komplett zur Verfügung.
Die praktische Ausbildung schließt mit der vom TÜV SüdWest abgenommenen Prüfung ab. Diese findet 14-tägig donnerstags beim TÜV Süd, Heidelberg-Wieblingen, Taubenfeld 18 statt.
Seit dem 19. Januar 2013 ist neben der Neuregelung der Zweiradklassen auch der Stufenzugang in den Zweiradklassen möglich.
Nach zwei Jahren Praxis in der Kl. A1 muss man für den Erwerb der Kl. A2 nur noch eine praktische, aber keine theoretische Prüfung ablegen. Das gilt auch bei Vorbesitz der alten Kl. A1 (Prüfung vor dem 19.1.2013) und der alten Kl. 3 ( Prüfung vor dem 01.04.1980).
Für die Bantragung muss ebenfalls eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-HIlfe-Kurs, 9-Stün. vorliegen.
Der Umstieg von der Fahrerlaubnis der Kl. A2 auf die unbeschränkte Kl. A erfordert ebenfalls nur noch eine praktische Prüfung. Die Vorraussetzung ist auch hier mindestens 2 Jahre Fahrpraxis Kl.
A2.
Ausführliche Informationen findest Du auch beim TÜV Süd.
Du willst wissen, was Dein Führerschein Kl. A ungefähr kosten wird? Anhand unserer Preisliste kannst Du Dir das leicht selber ausrechnen.
Fixe Kosten:
Grundgebühr*
Verwaltungspauschale
* entfallen bei Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A
Variable Kosten: